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   SG Hannover, 19.07.2017 - S 22 U 143/17   

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https://dejure.org/2017,94411
SG Hannover, 19.07.2017 - S 22 U 143/17 (https://dejure.org/2017,94411)
SG Hannover, Entscheidung vom 19.07.2017 - S 22 U 143/17 (https://dejure.org/2017,94411)
SG Hannover, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - S 22 U 143/17 (https://dejure.org/2017,94411)
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  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus SG Hannover, 19.07.2017 - S 22 U 143/17
    Dabei müssen - wie das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. z. B. Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R) - die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein.

    Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278) zu beurteilen ist, reicht dagegen grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (BSGE SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R; Mehrtens/Brandenburg, Kommentar zur Berufskrankheitenverordnung, § 9 SGB VII, Rdnr. 26).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Hannover, 19.07.2017 - S 22 U 143/17
    Für den ursächlichen Zusammenhang (haftungsausfüllende Kausalität) als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung (BSGE 61, 127, 129; 63, 272, 278) zu beurteilen ist, reicht dagegen grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (BSGE SozR 2200 § 551 Nr. 1; BSG Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R; Mehrtens/Brandenburg, Kommentar zur Berufskrankheitenverordnung, § 9 SGB VII, Rdnr. 26).
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